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Liebe Eltern,

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Die Vertretung im Dezember 2024 erfolgt durch folgende Praxen:​​

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16. - 20. Dezember 2024:

Dr. Heinke

Altenberger Strasse 25

Tel 0351/ 31 50 60

www.kinderarzt-heinke.de

Bitte melden Sie ihre Kinder vorab über den Online-Terminkalender an. ​​​​​

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23. - 31. Dezember 2024:

Ärztlicher Bereitschaftsdienst der KV

Fiedlerstraße 25

01307 Dresden

Telefon: 0351 / 19292

Samstag, Sonntage, Freitage und Brückentage 8:00 bis 22:00 Uhr

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Im August 2024 wurde eine neue internationale Leitlinie zur Vitamin D Substitution veröffentlicht. Den Link zur Originalpublikation finden sie unter Links und Downloads. 

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Die Grippe Saison steht vor der Tür. Die Sächsische Impfkommission (SIKO) empfiehlt eine Impfung für alle Kinder ab dem vollendeten 6. Lebensmonat. Der aktuelle Impfstoff steht ab sofort zur Verfügung! Gerne können sich auch die Eltern bei uns impfen lassen. 

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Ab Oktober 2024 empfiehlt die STIKO die Impfung gegen RSV mit Nirsevimab (Beyfortus) für alle Säuglinge die ab dem 1. April 2024 geboren wurden​. Kinder mit Grunderkrankungen sollen im Einzelfall bis zum 2. Lebensjahr geimpft werden. Weitere Informationen hierzu finden sie in unserer Linkliste.

Aktuell ist der Impfstoff noch nicht erhältlich. Sobald der Impfstoff erhältlich ist werden wir sie hier informieren, damit Sie sich einen Termin zur Beratung/ Impfung vereinbaren können. 

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Seit 2024 empfiehlt die STIKO (Ständige Impfkommission Deutschlands) die Meningokokken B-Impfung für Kinder bis zum 5. Geburtstag. Aktuell ist leider die Abrechnung über die Versichertenkarte noch nicht möglich. Wir sind verpflichtet, Ihnen ein Privatrezept auszustellen in dem wir die Impfung gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in Rechnung stellen. Die Rechnung können sie dann gemeinsam mit einem formlosen Kostenrückerstattungsantrag bei ihrer Krankenkasse einreichen. 

Für weitere Informationen gehen sie auf unsere Linkliste unter „Meningitis bewegt“. Dort finden sie auch Tipps und Hilfen zum Kostenübernahmeantrag. 

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Seit Juli 2023 bieten wir zur Augenvorsorge ein Amblyopie-Screening an. Das Amblyopie-Screening hilft dabei, Sehstörungen frühzeitig zu erkennen, damit eine entsprechende Therapie rechtzeitig eingeleitet werden kann und bleibende Schäden möglichst vermieden werden. Je früher eine Sehstörung erkannt wird, desto besser sind die Therapieerfolge. Die normalen Sehteste erfolgen ab dem 3. Lebensjahr. Ein Amblyopie-Screening kann bereits ab der U5 bzw. zur U6 und U7 durchgeführt werden. Die Messung dauert nur wenige Sekunden, ist berührungslos und die Kinder müssen nicht "getropft" werden (keine medikamentöse Erweiterung der Pupillen). Das Screening hilft dabei Kurzsichtigkeit, Weitsichtigkeit, Hornhautverkrümmungen, Schielen und Augenlinsentrübungen zu erkennen. Die Kosten werden von vielen Krankenkassen übernommen, bei einigen Krankenkassen fällt eine Eigenbeteiligung  von bis zu maximal 25 € an. Gerne können wir sie hierzu beraten.

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Wir bitten um Verständnis, dass wir nicht alle Anrufe entgegen nehmen können. Unsere Telefonzeiten sind morgens von 8:00 - 8:30 Uhr Uhr. Danach bitten wir um Kontaktaufnahme per Email. Wir sichern eine zeitnahe Bearbeitung zu. 

Insbesondere bitten wir um Nutzung unseres Onlineterminkalenders, um lange Wartezeiten zu vermeiden und damit die Ansteckungsgefahr für ihr Kind zu reduzieren. Behandlungen ohne Termin können wir nur bei akut bedrohlichen Erkrankungen durchführen. 

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Zu ihrer Zeitersparnis und zur Reduktion der Ansteckungsgefahr in der Praxis bitten wir Sie Rezepte, Bescheinigungen und Überweisungen zunächst per Email zu bestellen. In vielen Fällen kann eine Abholung am Tresen erfolgen. Bei Bedarf bestellen wir Sie mit ihrem Kind in die Sprechstunde. 

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Sie erwarten Nachwuchs und möchten einen Vorsorgetermin für die U2 oder U3 vereinbaren oder möchten als Neupatient in unsere Praxis aufgenommen werden? Bitte senden Sie uns vorab eine Email, wir werden uns mit Ihnen in Kürze in verbindung setzen. 

 

Vorstellungen in der Praxis bitte nur mit einem Elternteil, Ausnahme U3.

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Bitte bringen Sie zu JEDEM Besuch in unserer Praxis mit:

  • Versichertenkarte des Kindes (falls zur U2 oder U3 noch nicht vorhanden, bitte vorläufige Bescheinigung der Krankenkasse mitbringen)

  • Gelbes Vorsorgeheft

  • Impfausweis

  • Mutterpass zur U2 und U3

  • falls vorhanden vorhergehende Arztbriefe und Befunde 

  • Bei Säuglingen und Kleinkindern: ein Handtuch oder eine Decke, Wickeltasche und Trinkflasche

  • Bei Ultraschalluntersuchungen: ein Handtuch als Unterlage

 

 

Hier finden Sie in Kürze die  kommenden Schließzeiten für 2025.

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